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Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

mit Stichtag zum 15.05.2022 findet eine Volkszählung in allen Mitgliedstaaten der EU statt. Es wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Zensus 2021, der um ein Jahr auf 2022 verschoben wurde, eine registergestützte Bevölkerungszählung, bei der auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) erfolgt. Rechtsgrundlage ist das Zensusgesetz 2022 – ZensG 2022. Die GWZ erfolgt, da es in Deutschland kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst.

Auskunftspflicht und Übermittlung von Daten

Auskunftspflichtig sind nach § 24 ZensG 2022 Ihr Vermieter und wir als Verwalter und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sind neben wohnungsbezogenen Daten auch folgende personenbezogenen Daten zu übermitteln: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen, Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 10 ZensG 2022.

Die Weitergabe der Daten ist aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig. Die Betroffenen sind nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO zuvor über die Datenweitergabe zu informieren, weil die Weitergabe im Rahmen des Zensus 2022 für einen anderen als den ursprünglichen Zweck der Datenerhebung erfolgt.

In Absprache mit Ihrem Vermieter erteilen wir die vollständige Auskunft der zu erhebenden Daten gegenüber dem Statistischen Landesamt. Es werden von den Statistikämtern die in § 10 ZensG 2022 genannten Daten erhoben:

§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
(1) Erhebungsmerkmale sind
1. für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte:
a) Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
b) Art des Gebäudes,
c) Eigentumsverhältnisse,
d) Gebäudetyp,
e) Baujahr,
f) Heizungsart und Energieträger,
g) Zahl der Wohnungen,
2. für Wohnungen:
a) Art der Nutzung,
b) Leerstandsgründe,
c) Leerstandsdauer,
d) Fläche der Wohnung,
e) Zahl der Räume,
f) Nettokaltmiete.
(2) Hilfsmerkmale sind:
1. Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
2. Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
3. Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen,
4. Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen,
5. Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.

Information zum Datenschutz, Betroffenenrechte

Auskunft, Sperrung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an info@mittenmang-hv.de wenden.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links…

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Wie geht es jetzt weiter?

• Wir übermitteln an das Statistische Landesamt die geforderten Daten.
• Grundsätzlich ist danach nichts weiter von Ihnen zu veranlassen.
• In Ausnahmefällen führt das Statistische Landesamt Stichproben durch; in einem solchen Fall kommt das Statistische Landesamt gesondert auf Sie zu.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre mittenmang Hausverwaltung