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Leistungskatalog – WEG Verwaltung

Der Leistungskatalog der mittenmang Hausverwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften umfasst die folgenden Grundleistungen:

Datenerfassung und Einarbeitung

bei Übernahme der Verwaltertätigkeit:

  • eine Erstbegehung der Anlage,
  • Erstanzeige bei den Vertragspartnern,
  • Mitwirkung an der Erstellung des Verwalternachweises in öffentlich beglaubigter Form.

Beiratssitzungen

Teilnahme an einer Beiratssitzung pro Jahr, insbesondere zur Vorbereitung der ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung während der üblichen Bürozeiten: Montags – Freitags, 9-18 Uhr.

Eigentümerversammlungen

  • Vorbereitung, Einberufung und Leitung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Jahr,
  • Erstellung der Niederschrift,
  • Durchführung von einem Umlaufbeschlussverfahren pro Jahr.

Beschlusssammlung

Das Führen der gesetzlichen Beschlusssammlung (elektronisch).

Information und Auskünfte

  • Die Information des Verwaltungsbeirats über wichtige Vorgänge.
  • Die Information der Eigentümer über anhängige Gerichtsverfahren.
  • Zugang zum mittenmang Online Archiv.

Bearbeitung von Eigentumsübergängen

Die Datenerfassung und Begrüßung des neuen Eigentümers.

Verwaltungsunterlagen

Die Pflege und Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen in kaufmännischer Grundsätzen entsprechend geordneter, primär digitalisierter Form.

Technische Betreuung

  • Die Überwachung des baulichen Zustands des Gemeinschaftseigentums durch mindestens 1 Begehung pro Jahr und aperiodisch Begehungen, wenn erforderlich unter Beiziehung von Fachleuten auf Kosten der Gemeinschaft.
  • Das Einholen von Angeboten für überschaubare Erhaltungsmaßnahmen bis ca. 3.000,00 €.
  • Das Führen von einfach gelagerten Vertragsverhandlungen, in denen keine Rechtsberatung erforderlich ist. Die Prüfung von Fördermittelanträgen und -verträgen, sowie Bauverträgen mit einer Summe von mehr als 10.000,00 € bedarf in der Regel der Begleitung durch einen Fachmann oder Rechtsberater, den die Gemeinschaft auf eigene Kosten beauftragt.
  • Die Bearbeitung von Versicherungsschäden – soweit diese das gemeinschaftliche Eigentum betreffen und unter 5.000,00 € Schadenhöhe liegen.
  • Die Überwachung von kleineren Werkverträgen.
  • Stichprobenweise Überwachung der Dienstleister der Gemeinschaft.

Bewirtschaftung

Vorbereitung, Abschluss, Kündigung und regelmäßige Überprüfung der nötigen Versorgungs- und Dienstleistungsverträge zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.