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Leistungskatalog – Hausverwaltung für Miethäuser

Kaufmännische Hausverwaltung

  • Budget- und Wirtschaftsplanung
  • Rechnungslegung und Abrechnung
  • Vollständige Buchführung
  • Abwicklung des grundstücksbezogenen Zahlungsverkehrs.
  • Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt für optierende Miethauseigentümer 

Nebenkostenabrechnung

  • Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung, sprich Betriebskostenabrechnung ggf. inklusive einer extern erstellten Heizkosten-, Warm- und Kaltwasserabrechnung, einschließlich Inkasso und Überprüfung der Vorauszahlungen.

Mietinkasso

  • konsequentes Mahnwesen, Durchführung von gerichtlichen Klage- und Mahnverfahren in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachanwälten.
  • Sämtliche Korrespondenz mit Mietern, Behörden, Versorgern und Dienstleistern.

Vermietung

  • Neuvermietung der Wohn- und Gewerbeeinheiten zu marktgerechten und mietrechtlich zulässigen Mieten nach Abstimmung mit dem Eigentümer.

Mietenpflege 

  • Berechnung der Kostenmiete im öffentlich geförderten Wohnungsbau.
  • Entwicklung der Bestandsmieten frei finanzierter Wohnungen nach § 558 BGB und Nachverhandlung von bestehenden und ablaufenden Gewerbemietverträgen.
  • Regelmäßige Prüfung der Staffel- und Indexmieten.

Bei Kündigung des Mietverhältnisses

  • Abwicklung des Mietvertrages, Vor- und Endabnahme zur optimalen Kontrolle der vereinbarten Schönheitsreparaturen und Übergabe in mietvertraglich vereinbartem Zustand, Mietkautionsabrechnung.

Monatsabrechnungen für den Eigentümer

  • mit Statusbericht, Liquidität und Rückstandsliste, Objektreporting, sonstige Auswertungen für z.B. Steuerberater.

Vor-Ort–Kontrolle

  • Überwachung der Versorger und Dienstleister, des Hausmeisters und der Wartungsfirmen.

Optimierung der Betriebskosten

  • Vorbereitung, Abschluss und regelmäßige Überprüfung der Versorgungs- und Dienstleistungsverträge.

Instandhaltung und Instandsetzung

  • Durchführung und Kontrolle aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen.
  • Vorbereitung, Begleitung und Kontrolle notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Einholung von Angeboten bei den entsprechenden Handwerksbetrieben, bis zu einem Volumen von etwa 8.000 €, darüber hinaus in Absprache mit dem Eigentümer  bzw. nach Beschluss einer Eigentümerversammlung, Beauftragung eines baubegleitenden Technikers.
  • In Notfällen geeignete Sofortmaßnahmen veranlassen.

Modernisierung

  • Vorbereitung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in enger Absprache mit dem/ den Eigentümer(n), fristgerechte Modernisierungsankündigung und Mieterhöhung nach § 559 BGB.
  • Enge Abstimmung bei wichtigen Verwaltungsentscheidungen mit Eigentümern.

Beratung und Service

  • Bearbeitung der Anliegen und Anregungen von Mietern, persönliche Beratung der Eigentümer in allen wohnungswirtschaftlichen Fragen.

Erreichbarkeit

  • Reguläre Bürozeiten von 9 bis 16 Uhr, daneben 24 –Stunden Notrufservice.