Abwicklung des grundstücksbezogenen Zahlungsverkehrs.
Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt für optierende Miethauseigentümer
Nebenkostenabrechnung
Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung, sprich Betriebskostenabrechnung ggf. inklusive einer extern erstellten Heizkosten-, Warm- und Kaltwasserabrechnung, einschließlich Inkasso und Überprüfung der Vorauszahlungen.
Mietinkasso
konsequentes Mahnwesen, Durchführung von gerichtlichen Klage- und Mahnverfahren in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachanwälten.
Sämtliche Korrespondenz mit Mietern, Behörden, Versorgern und Dienstleistern.
Vermietung
Neuvermietung der Wohn- und Gewerbeeinheiten zu marktgerechten und mietrechtlich zulässigen Mieten nach Abstimmung mit dem Eigentümer.
Mietenpflege
Berechnung der Kostenmiete im öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Entwicklung der Bestandsmieten frei finanzierter Wohnungen nach § 558 BGB und Nachverhandlung von bestehenden und ablaufenden Gewerbemietverträgen.
Regelmäßige Prüfung der Staffel- und Indexmieten.
Bei Kündigung des Mietverhältnisses
Abwicklung des Mietvertrages, Vor- und Endabnahme zur optimalen Kontrolle der vereinbarten Schönheitsreparaturen und Übergabe in mietvertraglich vereinbartem Zustand, Mietkautionsabrechnung.
Monatsabrechnungen für den Eigentümer
mit Statusbericht, Liquidität und Rückstandsliste, Objektreporting, sonstige Auswertungen für z.B. Steuerberater.
Vor-Ort–Kontrolle
Überwachung der Versorger und Dienstleister, des Hausmeisters und der Wartungsfirmen.
Optimierung der Betriebskosten
Vorbereitung, Abschluss und regelmäßige Überprüfung der Versorgungs- und Dienstleistungsverträge.
Instandhaltung und Instandsetzung
Durchführung und Kontrolle aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen.
Vorbereitung, Begleitung und Kontrolle notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Einholung von Angeboten bei den entsprechenden Handwerksbetrieben, bis zu einem Volumen von etwa 8.000 €, darüber hinaus in Absprache mit dem Eigentümer bzw. nach Beschluss einer Eigentümerversammlung, Beauftragung eines baubegleitenden Technikers.
In Notfällen geeignete Sofortmaßnahmen veranlassen.
Modernisierung
Vorbereitung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in enger Absprache mit dem/ den Eigentümer(n), fristgerechte Modernisierungsankündigung und Mieterhöhung nach § 559 BGB.
Enge Abstimmung bei wichtigen Verwaltungsentscheidungen mit Eigentümern.
Beratung und Service
Bearbeitung der Anliegen und Anregungen von Mietern, persönliche Beratung der Eigentümer in allen wohnungswirtschaftlichen Fragen.
Erreichbarkeit
Reguläre Bürozeiten von 9 bis 16 Uhr, daneben 24 –Stunden Notrufservice.