Der Nutzer einer Wohn- und Gewerbeeinheit muss dafür Sorge tragen, dass durch seine Raumtemperatur an der Miet- oder Eigentumseinheit kein Schaden entsteht. Er hat dafür zu sorgen, dass die Heizungs- und Wasserrohre nicht einfrieren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.11.1995, 10 U 81/95, WuM 1996, 226). Außerdem muss so viel geheizt und auch gelüftet werden, dass an den Innenwänden der Wohnung / Gewerbeeinheit keine Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden auftreten.
Wer keine Vorsorge trifft, macht sich schadenersatzpflichtig!
Bitte beachten Sie dazu die folgenden Dinge:
- In der Heizperiode ist das Lüften mit gekipptem Fenster (Dauerlüftung) nicht gut. Ein kurzer Durchzug, gern auch mehrmals am Tag, ist besser.
- Um die Kosten im Winter niedrig zu halten, ist es zweckmäßiger alle Räume mit ständigen Heizen auf eine Zimmertemperatur von 20°C zu halten.
- Es sollte auch nicht nur der Raum stark beheizt werden, in dem man sich hauptsächlich aufhält, da dies unwirtschaftlich und schädlich ist, wenn die übrigen Räume fast nicht beheizt werden.
- In den Schlafräumen dürfen sie gern auch „kalt“ schlafen, doch tagsüber sollten die Räume eine Temperatur zwischen 16 und 18°C haben.
Daher bitten wir Sie: heizen Sie mäßig, aber regelmäßig und bitten achten Sie auch auf das Lüften. Regelmäßig, kurz, aber kräftig. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise für sachgemäßes Heizen und Lüften.